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Europa braucht mehr Reformen, um Alterungskosten schultern zu können

Angesichts rasch alternder Bevölkerungen müssen die Regierungen der Europäischen Union ihre Reformanstrengungen verstärken. Ein gemeinsamer Bericht der Europäischen Kommission und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik an die Finanzminister der EU enthält neue Projektionen, die detailliert zeigen, welche Kosten bis zum Jahr 2050 auf die Volkswirtschaften und Haushalte der einzelnen Mitgliedstaaten zukommen. Der demographische Wandel stellt Europa vor immense Herausforderungen. Wenn die Baby-Boom-Generation ab 2010 in den Ruhestand tritt, werden angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung im Jahr 2050 auf jeden europäischen Rentner nicht mehr vier, sondern nur noch zwei Erwerbstätige entfallen. Bei einer unveränderten Politik werden sich die Potenzialwachstumsraten in der EU bis 2030 fast halbieren. Durch höhere Ausgaben für Renten, Gesundheit und Pflege werden die öffentlichen Finanzen massiv unter Druck geraten. Viele Mitgliedstaaten haben darauf schon reagiert. Mehrere haben Vorruhestandsregelungen eingeschränkt und Rentenreformen eingeführt. Der Bericht zeigt, dass sich solche Reformen auszahlen, da sie sowohl das tatsächliche Renteneintrittsalter erhöhen als auch den künftigen öffentlichen Ausgabendruck eindämmen. Allerdings besteht keinerlei Grund zur Selbstzufriedenheit. Vielmehr bleiben unverkennbare Risiken für die langfristige Tragfähigkeit bestehen. In den kommenden Jahre bietet sich die Chance, die Reformen zu verstärken, bevor die Auswirkungen der Alterung voll zum Tragen kommen. Werden unvermeidliche Reformen aufgeschoben, werden die Einschnitte nur noch schmerzhafter und die Kosten für die öffentlichen Haushalte nur noch höher ausfallen.

Die Bevölkerungsalterung lässt sich nicht aufhalten, doch ihre Folgen für Wohlstand und Nachhaltigkeit haben die Regierungen selbst in der Hand. Einige Mitgliedstaaten haben schon Reformen durchgeführt, um künftigen Generationen keine untragbare Belastung aufzubürden. Allerdings besteht kein Grund zur Selbstzufriedenheit. Die Mitgliedstaaten sollten das kurze Zeitfenster nutzen, um ihre Reformen zu verstärken, insbesondere dort, wo die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besonders gefährdet ist. Geschieht dies nicht, so werden viele – sowohl alte wie auch neue ‑ EU-Mitgliedstaaten schlichtweg nicht mehr in der Lage sein, die Kosten zu schultern, wenn es pro Rentner nicht mehr - wie heute - vier, sondern nur noch zwei Erwerbstätige gibt. Ein Aufschub der Reformen wird die Kosten nur erhöhen und die Anpassung noch schmerzhafter machen. Dies ist unfair gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern. Die Aussicht auf ein erheblich niedrigeres Wachstum und die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen machen mehr als deutlich, dass wir unsere Verpflichtung auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie einhalten und unsere sozialen Sicherungssysteme reformieren müssen",  so Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia.

Eine neue Studie[1], die diese Woche von den EU-Finanzministern erörtert werden soll, zeigt, dass sich die öffentlichen Ausgaben der meisten Mitgliedstaaten bei der heutigen Politik durch steigende Renten-, Gesundheits- und Pflegekosten bis 2050 erheblich erhöhen werden, wenngleich zwischen den einzelnen Ländern große Unterschiede bestehen.

Hier die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

·       Europa wird 2050 eine etwas geringere, aber erheblich ältere Bevölkerung aufweisen. Zwar wird die Gesamtbevölkerung der EU25 nur geringfügig von 457 auf 454 Millionen schrumpfen (und zwar bereits ab 2010), doch wird die Erwerbsbevölkerung (d.h. die Zahl der 15- bis 64-Jährigen) bis 2050 um 48 Millionen (bzw. 16 %) zurückgehen, während die Zahl der über 65-Jährigen um 58 Millionen (bzw. 77 %) drastisch wächst.

·       Die Potenzialwachstumsraten werden EU-weit sinken. Die durchschnittliche jährliche BIP-Potenzialwachstumsrate der EU25 insgesamt wird von 2,4 % im Zeitraum 2004-10 auf 1,9 % im Zeitraum 2011-30 und nur noch 1,2 % im Zeitraum 2031 bis 2050 zurückgehen. 

·       Durch die Alterung werden sich die öffentlichen Ausgaben erheblich erhöhen. In der EU insgesamt dürften die öffentlichen Ausgaben von 2005 bis 2050 um rund 4 Prozentpunkte steigen, vor allem durch wachsende Renten- und Gesundheitsausgaben. In den Mitgliedstaaten des Eurogebiets wird der Ausgabendruck etwas höher sein. Beispiele sind die Rentenausgaben in Portugal (+9,7 % des BIP im Zeitraum 2005 bis 2050), Luxemburg (+7,4 %) und Spanien (+7 %). Auch Irland (+6,5 %) und Belgien (+5,1 %) werden erheblich mehr für Renten aufwenden müssen.

·       Die erstmals einbezogenen neuen Mitgliedstaaten scheinen auf den ersten Blick in einer besseren Lage zu sein. Doch das Gesamtbild trügt, denn es wird durch den drastischen Rückgang der öffentlichen Rentenausgaben in Polen – dem mit Abstand größten der im Mai 2004 beigetretenen Länder – verzerrt, der auf die Umstellung von einem staatlichen auf ein privat finanziertes System zurückzuführen ist. Außer in Polen dürften sich die alterungsbedingten Ausgaben in den übrigen EU10-Ländern um über fünf BIP-Prozentpunkte erhöhen. Mit einem sehr steilen Anstieg der Rentenausgaben ist bis 2050 in Ungarn (+6,7 % des BIP), Slowenien (7,3 %) und Zypern (12,9 %) zu rechnen.

·       Die Reformen, die seit Veröffentlichung des letzten Berichts über die alterungsbedingten Ausgaben von 2001 in verschiedenen EU15-Ländern in Kraft gesetzt worden sind, haben den projizierten Anstieg der öffentlichen Rentenausgaben in der Hälfte der EU15-Mitgliedstaaten erheblich gebremst[2]. Die Rentenreformen dürften auch zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Rentenalters und zu einer höheren Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer führen.

 

Das Besondere an dem Bericht ist, dass er von der Kommission und den im Ausschuss für Wirtschaftspolitik vertretenen Mitgliedstaaten gemeinsam erstellt wurde. Er enthält somit vergleichbare Schätzungen für die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung, die eine Beurteilung der Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ermöglichen, und trägt gleichzeitig den Unterschieden zwischen den Renten-, Gesundheits- und Bildungssystemen der einzelnen Länder in vollem Umfang Rechnung.

 

[1]    “The impact of ageing on public expenditure: projections for the EU25 Member States on pensions, health care, long-term care, education and unemployment (2004-2050)”, Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission. Der Bericht ist abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/publications/eespecialreports_en.htm  http://europa.eu.int/comm/economy_finance/epc/epc_publications_en.htm

[1]             Ausführlichere Informationen über die Auswirkungen der Reformen in den „Country fiches“ auf der Website des Ausschusses für Wirtschaftspolitik unter:  http://europa.eu.int/comm/economy_finance/epc/epc_sustainability_ageing_en.htm



 

 

 

 

 


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